Der DGB fordert geringfügige Verbesserungen für geringfügig Beschäftigte
An der Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung waren die Gewerkschaften einst selbst beteiligt. Nun wollen sie den anstehenden Bundestagswahlkampf nutzen, um für Änderungen bei den Minijobs zu werben.
Seit der Neuregelung der sogenannten geringfügigen Beschäftigung 2002 ist die Zahl der Minijobs in Deutschland stetig gestiegen. Mittlerweile sind rund 7,5 Millionen Menschen in einem 450-Euro-Job tätig. Damit wird fast jede fünfte abhängige Beschäftigung nur geringfügig entlohnt. Nur für die wenigsten ist der Minijob ein Nebenverdienst, für zwei Drittel der Betroffenen stellt er sogar das einzige Einkommen dar. Gerade für diese gehen die Minijobs mit erheblichen negativen Folgen einher – wie etwa geringe Einzahlungen in die Renten- und Sozialkassen. Verbreitet ist diese Form prekärer Arbeitsverhältnisse fast ausschließlich im Dienstleistungsbereich und auch dort nur in wenigen Tätigkeiten. Fast die Hälfte der Minijobber arbeitet in der Gastronomie, in der Reinigungsbranche, im Verkauf oder im Sekretariatsdienst. Die meisten von ihnen sind Frauen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat nun ein Konzept vorgelegt, mit dem die gesetzlichen Grundlagen für Minijobs geändert und die Arbeitsbedingungen der Betroffenen verbessert werden sollen. »Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen reformiert werden, damit Förderung ausschließlich auf Arbeit fokussiert wird, die eine eigenständige soziale Absicherung ermöglicht«, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach bei der Vorstellung des gewerkschaftlichen Minijob-Konzepts. Die Reformpläne der Gewerkschaften sehen unter anderem vor, die pauschale Besteuerung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen abzuschaffen. Stattdessen sollen diese dem allgemeinen Besteuerungssystem unterliegen. Außerdem fordern die Gewerkschaften von der Bundesregierung, die Beschäftigten besser über ihre Rechte zu informieren und sicherzustellen, dass bei Minijobs die gleichen Arbeitsbedingungen herrschen wie bei Vollzeitjobs.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sieht zwar bereits jetzt unabhängig von der Arbeitszeit die Gleichbehandlung aller Beschäftigten bei der Entlohnung und den übrigen Arbeitsbedingungen vor. Demnach müssen Beschäftigte in Minijobs denselben Stundenlohn erhalten wie andere Beschäftigte mit vergleichbaren Stellen. Die betriebliche Realität sieht jedoch häufig anders aus: Obwohl geringfügig Beschäftigte reguläre Tätigkeiten verrichten, werden sie oft mit Aushilfslöhnen abgespeist. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt zudem, dass vielen Minijobbern ihnen gesetzlich zustehende Leistungen vorenthalten werden. So erhält rund ein Drittel von ihnen keinen bezahlten Urlaub und fast der Hälfte wird die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle verweigert. »Es werden systematisch Arbeitnehmerrechte unterlaufen, um Kosten zu sparen«, so Buntenbach. Damit müsse Schluss sein. Der DGB fordert neben einer breit angelegten Aufklärungskampagne auch schärfere Kontrollen und höhere Strafen bei Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem sollen die weitverbreiteten Befristungen von Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund beendet werden. Diese hielten die Beschäftigten davon ab, ihre Rechte einzufordern.
Kern des gewerkschaftlichen Reformkonzepts ist die Einbeziehung des Minijobs in die Sozialversicherung ab dem ersten Euro. So soll künftig verhindert werden, dass geringfügig Beschäftige kaum Einzahlungen in die Sozial- und Rentenkassen leisten und damit auch nur äußerst geringe Rentenansprüche erwerben. Derzeit trägt ein Jahr Minijob bei einem durchgängigen monatlichen Verdienst in Höhe von 450 Euro im gewerblichen Bereich gerade einmal einen Rentenzuwachs von etwa 3,64 Euro pro Monat ein. Noch gravierender ist die Situation bei Minijobs in Privathaushalten. Hier erwerben Minijobber nach einem Jahr nur 1,21 Euro Rentenzuwachs pro Monat. Das vom DGB vorgeschlagene Modell einer Gleitzonenregelung sieht vor, dass der Beitragsanteil der Beschäftigten an der Sozialversicherung zunächst sehr niedrig ist und dann parallel zur Höhe der Vergütung schrittweise ansteigt, während die anfangs höhere Belastung der Arbeitgeber langsam sinkt. Eine paritätische Beitragszahlung würde erst bei Arbeitsverhältnissen mit mehr als 850 Euro im Monat beginnen.
Ziel der Reform, für die die Gewerkschaften im anstehenden Bundestagswahlkampf werben wollen, ist vor allem ein Rückgang der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zugunsten regulärer Arbeitsplätze. Die Hoffnung, Minijobs könnten für Langzeitarbeitslose oder Berufsrückkehrer eine Brücke in den regulären Arbeitsmarkt sein, habe sich nicht erfüllt, meint Buntenbach.
Was sie dabei unterschlägt, ist, dass die Gewerkschaften selbst einst prekäre Beschäftigungsverhältnisse wie Leiharbeit und Minijobs als Möglichkeit zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt propagiert haben und sich aktiv am Umbau des Arbeitsmarktes beteiligten. Als die rot-grüne Koalition 2002 die später als Hartz-Kommission bekanntgewordene »Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« ins Leben rief, gehörten dieser mit Isolde Kunkel-Weber von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und Peter Gasse von der IG Metall auch zwei Vertreter der größten DGB-Mitgliedsgewerkschaften an.
Ergebnis der Beratungen diese Gremiums war unter anderem das von den Gewerkschaften mitgetragene »Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt«, das noch im Jahr 2002 verabschiedet wurde. In dem auch als »Hartz II« bekannten Gesetz wurde nicht nur die Einrichtung von Jobcentern und die Förderung von sogenannten Ich-AGs beschlossen, sondern auch die bisher stark reglementierte geringfügige Beschäftigung neu geregelt. So wurde die Ausübung eines Minijobs als Nebenerwerb legalisiert und die bisherige Begrenzung der Tätigkeit auf 15 Wochenstunden entfiel. Diese von den Gewerkschaften zunächst unterstützten Deregulierungen führten zu einer enormen Vergrößerung des Niedriglohnsektors, die bis heute anhält und wohl auch durch die nun vorgestellten Reformpläne kaum gebremst werden dürfte.
Erschienen in: Jungle World 07/2017, vom 16.02.2017