Krank vom Beruf

Die Anerkennung von Berufskrankheiten soll neu geregelt werden

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Anerkennung von Berufskrankheiten neu regeln. Die Arbeitgeber dürfen sich über seine Vorschläge freuen.

Arbeit macht krank. Das wusste schon Reichskanzler Otto von Bismarck und führte deshalb 1883 auf Druck der Arbeiterbewegung die gesetzliche Krankenversicherung und im folgenden Jahr die Unfallversicherung ein. Die vielgerühmte Institution funktioniert weiterhin nach demselben Prinzip wie damals: Wessen Gesundheit bei der Vernutzung der Ware Arbeitskraft für den Maximalprofit auf der Strecke bleibt, kann von Glück reden, wenn er als Bittsteller mit einem Notgroschen abgespeist wird, auch heutzutage noch.

Jedes Jahr melden dem Dachverband der Berufsgenossenschaften zufolge etwa 75 000 Menschen eine berufsbedingte Erkrankung. Gerade einmal ein Viertel von ihnen erhält eine Entschädigung, nicht einmal zehn Prozent bekommen eine Rente. Im europäischen Vergleich schneidet die als sozialstaatliche Mustereinrichtung gepriesene deutsche Unfallversicherung schlecht ab. Während in Deutschland auf 100 000 Erwerbstätige nur 85 Fälle kommen, in denen die Unfallversicherung eine Berufskrankheit anerkennt, sind es in Dänemark 149, in Spanien 192 und in Frankreich sogar 426.

Bis zur Anerkennung müssen sich Betroffene hierzulande oft jahrelangen zermürbenden Untersuchungen, Klagen und Prozessen stellen. Nicht wenige Verfahren enden vorzeitig durch den Tod des Arbeitnehmers. Etwa 2 500 Menschen sterben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zufolge jährlich an den Folgen einer Berufskrankheit, etwa so viele wie im Straßenverkehr.
Die erste hohe Hürde für die Betroffenen ist die Liste der Berufskrankheiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz. Ausschließlich für die 80 dort aufgeführten Erkrankungen kann überhaupt ein Antrag an die Berufsgenossenschaft gestellt werden. Bis zu einer Aktualisierung der Liste der anerkannten Berufskrankheiten durch einen Sachverständigenrat vergehen meist Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte.

Psychische Erkrankungen wie Depressionen fehlen auf der Liste. Die mit Arbeitgeberbeiträgen finanzierten Berufsgenossenschaften haben ein großes Interesse daran, die Kosten gering zu halten und so wenige Fälle wie möglich anzuerkennen. Sie unterhalten deshalb eigene Forschungsinstitute, die Gesundheitsrisiken kleinrechnen, bezahlen die gerichtlichen Gutachten und suchen bei Erkrankungen die Fachmediziner zur Bewertung aus.

Der vorvergangene Woche von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung der Anerkennung von Berufskrankheiten verfolgt das Ziel, daran möglichst wenig zu ändern. Nicht einmal die von zahlreichen Experten und den Gewerkschaften geforderte Beweislasterleichterung durch einen Plausibilitätsnachweis hat Eingang ins Gesetz gefunden. So müssen Arbeitnehmer weiterhin lückenlos selbst beweisen, dass es ihre Arbeit war, die sie krank gemacht hat. Wenn Aufzeichnungen des Arbeitgebers fehlen, zum Beispiel zum Umgang mit Gefahrenstoffen im Betrieb, gehen die Betroffenen oft leer aus. Einzig von der besseren Finanzierung des Sachverständigenrats, der künftig häufiger tagen soll, um die Liste der Berufskrankheiten schneller zu aktualisieren, könnten langfristig auch die Beschäftigten profitieren.

So stärkt der Gesetzentwurf die Rolle der gesetzlichen Unfallversicherung als öffentlich-rechtliche Institution der Arbeitgeber zur Umgehung von Entschädigungszahlungen. Den Preis für die durch die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft angerichteten psychischen und physischen Verwüstungen sollen weiterhin die Betroffenen zahlen.

Erschienen in Jungle World 09/2020