Die europäische Wirtschaft ist auf billige Arbeitskräfte angewiesen – und beutet sie aus
Arbeitsmigration spielt für die europäische Wirtschaft eine große Rolle. Ihre Profitabilität beruht auf niedrigen Löhnen, fehlenden Sicherheitsstandards und illegalen Praktiken. Die Pandemie legt diese Verhältnisse besonders deutlich offen.
Am Donnerstag vor Ostern landeten die ersten Sondermaschinen mit Erntehelfern aus Rumänien in Deutschland. Tausende Menschen sollen in den kommenden Wochen auf diesem Weg ins Land gebracht werden, um auf deutschen Feldern Spargel und Hopfen zu ernten. Dieser ersten deutschen »Spargel-Luftbrücke« ging eine schrille Diskussion voran. Nachdem Ungarn und Österreich im Zuge der Covid-19-Pandemie ihre Grenzen geschlossen hatten, bangten deutsche Landwirte um den Einsatz ihrer billigen Arbeitskräfte aus Osteuropa und erklärten im Bündnis mit Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) die Spargelernte zur Schicksalsfrage der deutschen Ernährungssicherheit. 80 000 Arbeitsmigranten dürfen nun im April und Mai nach Deutschland einreisen, neben Kräften aus Rumänien vorwiegend aus Polen. Anders als die Medien es gern darstellen, spielt der Infektionsschutz kaum eine Rolle. Fast 2 000 Menschen drängten sich am Osterwochenende dicht an dicht im Wartebereich des Flughafens im rumänischen Cluj. Die »faktische Quarantäne«, von der die Bundesregierung im Bezug auf die Saisonarbeiter spricht, gilt ausschließlich für Kontakte mit der deutschen Bevölkerung. Zwar dürfen die Erntehelfer die kommenden zwei Wochen ihre Arbeitsstätten nicht verlassen. Sie arbeiten, essen und leben in dieser Zeit jedoch gemeinsam auf engstem Raum. Auch in Zeiten von Covid-19 erfolgt ihre Unterbringung ohne die sonst geforderte Distanz zueinander, meist in Mehrbettzimmern mit gemeinsamen Waschgelegenheiten. Die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt (BAU) verlangt, Arbeits- und Sicherheitsstandards einzuhalten. Neben fairer Bezahlung forderte die Gewerkschaft auch mobile Toiletten mit Wasseranschluss an den Feldern. In Baden-Württemberg war am Ostersamstag ein rumänischer Erntehelfer nach einer Sars-CoV-2-Infektion gestorben. Er hatte sich offenbar in Deutschland mit dem Virus angesteckt.
Die Möglichkeiten der Wanderarbeiter, sich gegen ihre prekären Arbeits- und Lebensbedingungen in Deutschland zu wehren, sind stark eingeschränkt.
Die hastigen Reaktionen der Bundesregierung im Zuge der Covid-19-Pandemie zeigen nun, wie sehr die deutsche Wirtschaft auf die innereuropäische Arbeitsmigration angewiesen ist. Das gilt nicht nur für die Landwirtschaft; auch in der Baubranche, der Gebäudereinigung oder der Pflege sind Grenzpendler und Migranten aus anderen EU-Ländern unentbehrlich.
Die wachsende Bedeutung der Arbeitsmigration ist jedoch kein deutsches Phänomen. In einer Wirtschaft, deren Zulieferketten grenzüberschreitend sind und in der das Lohngefälle zwischen den Ländern gezielt genutzt wird, spielen internationale Arbeits- und Produktionsverhältnisse eine immer größere Rolle. Neben der Arbeitsmigration aus Osteuropa gewann in Deutschland – im Zuge der Finanzkrise und ihrer Nachwirkungen – auch die Zuwanderung aus Südeuropa neue Bedeutung.
In gewerkschaftlichen Debatten hat sich für Arbeitnehmer, die Staatsbürger eines EU-Landes sind und in einem anderen EU-Land nur vorübergehend arbeiten, der Begriff »mobile Beschäftigte« etabliert. Auch wenn dies oftmals suggeriert wird, wäre es ein Fehler, hierbei von einer frei gewählten und selbstbestimmten Mobilität auszugehen. Der Grund für die Arbeit im Ausland liegt vielmehr im wirtschaftlichen Gefälle innerhalb Europas und den in Süd- und Osteuropa besonders ausgeprägten Krisenerscheinungen. Viele dieser modernen Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter suchen in Deutschland nicht ein »neues Leben«, sondern haben in ihren Herkunftsländern – nicht zuletzt aufgrund der maßgeblich von Deutschland durchgesetzten Austeritätspolitik – keine Perspektive und kein Auskommen mehr.
Mobile Beschäftigung in Deutschland hat viele Facetten. Prinzipiell lassen sich die Wanderarbeiter in drei Gruppen einteilen. Zum einen Bürger anderer EU-Staaten, die im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit uneingeschränkt einer Beschäftigung in Deutschland nachgehen können. Ein weiterer Teil der mobilen Beschäftigten nutzt die EU-Dienstleistungsfreiheit und die EU-Niederlassungsfreiheit, um ein Gewerbe in Deutschland anzumelden. Als formell Selbständige arbeiten sie meist im Rahmen eines Werkvertrags für ein Unternehmen. Tatsächlich sind sie meist vollständig von ihrem Auftraggeber abhängig und befinden sich somit in Scheinselbständigkeit. Die deutschen Unternehmen profitieren davon, dass sie die Betroffenen weder versichern müssen, noch Arbeitsschutzbestimmungen wie Kündigungsschutz oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für sie gelten.
Eine dritte Gruppe sind Arbeitnehmer, die bei einem im Ausland ansässigen Unternehmen angestellt sind und im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit für eine bestimmte Zeit nach Deutschland entsandt werden. Dabei schließt das entsendende Unternehmen im Regelfall einen Werkvertrag mit einem Unternehmen im Zielland. Oftmals handelt es sich bei den entsendenden Unternehmen lediglich um Briefkastenfirmen, die ausschließlich zum Zweck gegründet wurden, billige Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland zu bringen. Zum Beispiel in der deutschen Fleischindustrie, in der beinahe sämtliche Aufgaben mittels solcher Werkverträge ausgegliedert wurden. So entstand ein in Europa einzigartiges System zur Billigproduktion. Für die entsandten Beschäftigten gelten zwar gewisse Mindeststandards, die zwingend eingehalten werden müssen, grundsätzlich findet bei ihnen jedoch das Arbeitsrecht des Herkunftslands Anwendung. So sind der Ausbeutung durch deutsche Unternehmen Tür und Tor öffnet.
Diese beginnt häufig bereits bei der Anwerbung im Zielland, die über spezielle Vermittler erfolgt, die dafür Transportkosten und horrende Gebühren in Rechnung stellen. Den Betroffenen werden zwar zahlreiche Versprechungen gemacht wie gute Löhne, kostenfreie Unterkunft und geregelte Arbeitszeiten. In Deutschland angekommen, entpuppen sich die kostenlosen Unterkünfte aber oft als Baracken, für die hohe Summen vom Lohn einbehalten werden. In der Landwirtschaft nächtigen die Arbeitsmigranten in Holzverschlägen oder unter Plastikplanen und Ästen im Freien. Weit verbreitet ist die Sammelunterbringung in Containern oder ehemaligen Kasernen und Gaststätten, in denen sich oft mehrere Bewohner Zimmer und Waschgelegenheiten teilen. Die Möglichkeiten, mobilen Beschäftigten ihre Rechte vorzuenthalten oder sie um ihren Lohn zu prellen, sind vielfältig. So werden teils Löhne gar nicht ausbezahlt, in der Hoffnung, Ansprüche würden nicht geltend gemacht. Häufig werden zudem ausstehende Löhne einbehalten, nachdem der Arbeitnehmer gekündigt hat. Jeder Arbeitsplatzwechsel wird so zum Risiko. Zuschläge oder Überstunden werden häufig nicht bezahlt. Sachleistungen werden ebenfalls oft auf den Lohn angerechnet. Hohe Abzüge nicht nur für Schlafgelegenheiten, sondern auch für Kost oder Arbeitsmittel sind keine Seltenheit. Zu den Methoden der Arbeitgeber gehört auch das verspätete Ausbezahlen des Lohns und die Bezahlung in bar. Das erschwert nicht nur die Überprüfung des Lohns für den Empfänger, sondern auch die nachträgliche Kontrolle durch Behörden oder Gerichte.
Vielfach werden Dokumente nicht oder nur unvollständig ausgestellt. Dies betrifft sowohl den Arbeitsvertrag als auch Zeugnisse oder Arbeitsbescheinigungen. Die Beantragung bestimmter Sozialleistungen oder das Einklagen ausstehender Löhne wird so erschwert. Zudem können die Arbeitsbedingungen damit einseitig zu Lasten der Betroffenen verändert werden.
Gerade die geringen Sprachkenntnisse vieler Betroffener werden dabei ausgenutzt. Arbeitsverträge werden in einer Sprache ausgestellt, welche die Betroffenen nicht verstehen, teils in Drittsprachen. In anderen Fällen werden den mobilen Beschäftigten Gewerbeanmeldungen in deutscher Sprache vorgelegt und suggeriert, es handle sich um einen Arbeitsvertrag. Statt als Arbeitnehmer sind die Betroffenen dann – ohne ihr Wissen – als Scheinselbständige ohne Sozialversicherungsschutz tätig. Nur die wenigsten Wanderarbeiter arbeiten in festen Arbeitsverträgen. Häufig werden befristete Arbeitsverträge mit immer wieder aufs Neue geschlossenen befristeten Werkverträgen kombiniert. Durch diese Kombination wird der Kündigungsschutz faktisch ausgehebelt. Werden Werkvertrag und Arbeitsvertrag immer wieder erneut auf sechs Monate geschlossen, kann den mobilen Beschäftigten sogar täglich gekündigt werden.
Die Möglichkeiten der Wanderarbeiter, sich gegen ihre prekären Arbeits- und Lebensbedingungen zu wehren, sind stark eingeschränkt. Ihr teils unsicherer Aufenthaltsstaus macht sie in höchstem Maße erpressbar. Dem versuchen Gewerkschaften nun mit dem Projekt »Faire Mobilität« zu begegnen. Seit 2011 sind so zahlreiche Beratungsstellen entstanden, die Wanderarbeiter in verschiedenen Sprachen bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen, sei es durch arbeits- und sozialrechtliche Beratung oder durch juristische Maßnahmen, häufig in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften im Herkunftsland. Mit Aktionen und Flugblattverteilungen vor Betrieben, auf Autobahnraststätten oder vor Arbeitsämtern versuchen Gewerkschafter die Betroffenen über ihre Rechte zu informieren. In der Fleischbranche gelang der zuständigen Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Zusammenarbeit mit »Faire Mobilität« nicht nur, Wanderarbeiter, die um ihren Lohn geprellt wurden, zu organisieren und die Auszahlung ausstehender Löhne zu erzwingen, sondern auch einen Branchenmindestlohn durchzusetzen.
Mit Informationsmaterialien versuchen Mitglieder der Kampagne »Faire Mobilität« und Gewerkschafter der IG BAU, die nun ankommenden Erntehelfer bereits am Flughafen zu versorgen. Zudem richtete »Faire Mobilität« eine kostenlose Hotline in verschiedenen Sprachen zum Thema Covid-19 und Arbeitsrecht ein.
Erschienen in Jungle World 17/2020