Die Arbeitgeberverbände wünschen sich von der nächsten Bundesregierung einen weiteren Umbau des Arbeitsmarktes
Die Arbeitgeberverbände haben bereits einen Forderungskatalog an die künftige Bundesregierung vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die weitere Flexibilisierung des Arbeitsmarkts.
Es ist mehr als eine Wunschliste: Kurz vor der Bundestagswahl hat sich der Bund der Arbeitgeberverbände (BDA) mit einer fünfseitigen Stellungnahme zu Wort gemeldet, mit der die kommende Bundesregierung zu mehr Deregulierung und Sozialabbau bewegt werden soll. Vorstand und Präsidium der größten Interessenvereinigung der deutschen Wirtschaft haben »die Erwartung der Arbeitgeberverbände an die kommende Legislaturperiode diskutiert und acht wesentliche Forderungen formuliert«, wie es in dem Papier heißt. »Wir fordern eine Politik, die mehr Wirtschaft wagt. Wir brauchen den Geist von Flexibilität und keine Regulierungsphantasien«, fasst Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer zusammen.
Die Stellungnahme beginnt mit einem Bekenntnis zur hochgeschätzten Sozialpartnerschaft als »tragender Säule der sozialen Marktwirtschaft«. Kombiniert wird dieses Bekenntnis jedoch mit der Zurückweisung jeglicher staatlicher Einflussnahme auf die Arbeitsbeziehungen: »Der Staat darf sich nicht in die Zuständigkeiten der Sozialpartner einmischen, sondern sollte sich auf seine Rolle als Hüter der Rechtsordnung konzentrieren. Die Sozialpartner sind näher an der betrieblichen Praxis und können besser einschätzen, welche Regelungen Wachstum und Beschäftigung dienen«, heißt es. Die Sozialpartner sollen Wachstum und Beschäftigung schaffen, der Staat die Rechtsordnung schützen – soziale Belange wie Schutzmaßnahmen für Lohnabhängigekommen nicht vor. Eine wichtige Rolle nimmt in dem Papier die Zukunft der Sozialversicherungen ein. Vor allem sollen die Beiträge niedrig gehalten werden, was nichts anderes als ein weiteres Absinken der Leistungen bedeuten würde. So fordert der BDA, die paritätische Finanzierung der Krankenkassen weiterhin auszusetzen. Derzeit ist der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung bei 7,3 Prozent eingefroren. Die steigenden Gesundheitskosten werden so ausschließlich den Arbeitnehmern aufgebürdet. Zudem wenden sich die Arbeitgeber vehement gegen die Einführung einer Bürgerversicherung und setzen sich für die Beibehaltung der privaten Krankenversicherung ein.
Bei der Rentenversicherung setzen die Arbeitgeber auf private und betriebliche Lösungen. So möchten sie vor allem die betriebliche Altersversorgung gestärkt sehen. Die freiwillige betriebliche Altersvorsorge soll durch volle steuerliche Anerkennung der Beiträge gefördert werden. Während die Unternehmen von Steuererleichterungen und Finanzinstitute sowie Versicherungskonzerne von der größeren Nachfrage nach ihren Produkten profitieren würden, läge das Risiko bei den Beschäftigten, da die Arbeitgeber von einer Haftung für bestimmte Rentenleistungen entbunden sind.
Seit längerem fordern die Arbeitgeber »Anreize zu einem späteren Austritt aus dem Erwerbsleben«, wie es der BDA 2015 formulierte. Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) fordert, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Diese Forderung findet sich auch im Grundsatzprogramm der AfD. Bereits 2015 orakelte Ulrich Grillo, der damalige Präsident des BDI: »Wenn Menschen eines Tages 100 werden, würde sich rein theoretisch ein Renteneintrittsalter von 85 Jahren ergeben.«
Während die Arbeitgeberverbände in ihrer Wunschliste zur Bundestagswahl in allen anderen Bereichen den Rückzug des Staates propagieren, verlangen sie in der Bildungspolitik mehr staatliches Engagement. Diese soll mit dem Fokus auf sogenannte MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) ganz nach ökonomischen Verwertungsinteressen ausgerichtet werden, um »die Fachkräfte von morgen« herauszuziehen. Die Aufgabe der Unternehmen, insbesondere in der beruflichen Bildung, finden hingegen ebenso wenig Erwähnung wie die von Gewerkschaften seit langem geforderte Reform des Berufsbildungsgesetzes.
Im Mittelpunkt des Forderungskatalogs an die künftige Bundesregierung steht die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts, die unter anderem durch die weitere Aufweichung von Tarifverträgen erzielt werden soll. So spricht sich der BDA gegen »eine gesetzliche Ausweitung der Allgemeinverbindlicherklärung oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes« aus, die die Bereitschaft von Unternehmen mindere, sich Arbeitgeberverbänden anzuschließen, und so die Tarifautonomie schwäche.
Tatsächlich sinkt die Tarifbindung von Unternehmen seit langem kontinuierlich: Waren 1996 noch die Löhne von 82 Prozent aller Arbeitsverhältnisse durch Tarifverträge geregelt, sind es mittlerweile nur noch 57 Prozent. Entgegen der Argumentation der Arbeitgeberverbände ist es jedoch gerade der Rückgang der Allgemeinverbindlichkeit, der zu diesem Rückgang beigetragen hat. So wurden beispielsweise bis 1999 die Tarifverträge im Einzelhandel für allgemeinverbindlich erklärt. Noch im Jahr 2000 waren daher mehr als die Hälfte der Betriebe in der Branche tarifgebunden. Seit dem Ende der Allgemeinverbindlichkeit im Einzelhandel nahm die Tarifbindung rasant ab. Zurzeit beträgt sie 25 Prozent im Westen und 14 Prozent im Osten.
Verantwortlich für diesen Rückgang – nicht nur im Einzelhandel – sind vor allem die Arbeitgeberverbände. Im vergangenen Jahrzehnt ermöglichten immer mehr von ihnen neben der üblichen Mitgliedschaft die sogenannte »OT-Mitgliedschaft« – OT steht für »ohne Tarifbindung« –, die es Unternehmen erlaubt, ohne Anerkennung des Tarifvertrags Mitglied im Arbeitgeberverband zu sein.
In seiner Stellungnahme fordert der BDA außerdem Öffnungsklauseln für Gesetze, die geltende Tarifverträge berühren. Der Ruf nach Flexibilität ist so nichts anderes als ein Plädoyer zur Aufweichung geltender gesetzlicher Regelungen.
Das gilt auch für das Kernanliegen des BDA: mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten. »Die Digitalisierung erfordert neue Flexibilität statt einer Arbeitszeitordnung aus dem letzten Jahrhundert«, heißt es hierzu. Sowohl die Tageshöchstarbeitszeit von derzeit zehn Stunden als auch die Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen von elf Stunden soll nach dem Willen der Arbeitgebervertreter fallen. »Die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden ist nicht mehr zeitgemäß«, sagt etwa Bertram Brossardt von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft. Daneben fordern die Arbeitgeber auch im Arbeitszeitgesetz Öffnungsklauseln für tarifliche Regelungen.
Vor allem die FDP unterstützt die Forderung nach einer Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes. Die Partei fordert in ihrem Bundestagswahlprogramm wie der BDA die Abschaffung der Mindestruhezeit und der Tageshöchstarbeitszeit. Stattdessen soll die in der europäischen Arbeitszeitrichtlinie festgeschriebene wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gelten. Gemeinsam mit den Unionsparteien will die FDP außerdem eine Initiative zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes in den Bundesrat einbringen. Vereinbart haben CDU und FDP das im gemeinsamen Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen.
Für die IG Metall ist der Katalog der Arbeitgeberverbände an die künftige Bundesregierung eine »Liste der Grausamkeiten«, deren Verwirklichung es zu verhindern gelte. Wie und mit welchen Mitteln, das lässt die Gewerkschaft jedoch offen und ruft ihre Mitglieder stattdessen dazu auf, sich an den anstehenden Wahlen zu beteiligen, um so Arbeitnehmerinteressen eine Stimme zu geben. Ob dies ausreicht, um den weiteren Umbau des Arbeitsmarkts aufzuhalten, ist angesichts der Vehemenz, mit der die Interessenverbände der Wirtschaft ihre Forderungen an die Politik vortragen, allerdings fraglich.
Erschienen in: Jungle World 37/2017, vom 14.09.2017